09181 255-2600
Menü

Handlungsfeld 5: Klimaschutz und Klimaanpassung

a. Übergeordneter Rahmen

Den Rahmen für den Klimaschutz in Neumarkt bildet zum einen der Klimapakt der Metropolregion Nürnberg vom 28.07.2017, der die Reduzierung von CO2-Emissionen um 80-95% bis zum Jahr 2050 (Basisjahr 1990) anstrebt. Zum anderen hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. am 26. Oktober 2011 die Klimaschutzziele im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz beschlossen. Demnach soll bis 2050 eine Reduktion der CO2-Emissionen um 95 % und eine Reduktion des Energiebedarfs um 50 % erreicht werden (Basisjahr 2011). Der Stadtrat hat schließlich am 25. Juli 2013 die Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz mit 62 Maßnahmen beschlossen. Eine Fortschreibung und Überarbeitung des Masterplans erfolgte bis April 2018. Als Teilziel wird hier bis 2030 eine CO2-Reduktion um 65 % angestrebt (Basisjahr 2011). Darüber hinaus ist die Stadt Neumarkt i.d.OPf. seit 2008 Mitglied im Klimabündnis. Im Bereich der Mobilität gibt es in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. mit dem am 16. Mai 2013 beschlossenen integrierten  Gesamtverkehrsplan einen eigenen Referenzrahmen. Zudem ist für den Fahrradverkehr der übergeordnete Rahmen der 2012 gegründeten Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.v. (AGFK) heran zu ziehen, zu dessen Gründungsmitgliedern die Stadt Neumarkt i.d.OPf. gehört. Um den Titel als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ führen zu dürfen, muss ein Katalog mit Mindestanforderungen erfüllt werden. Diesem Erhebungs- und Bewertungsprozess hat der Bau-, Planungs- und Umweltsenat am 15. Juni 2015 zugestimmt.

Für die Klimaanpassung kann als Referenzrahmen das im Jahre 2011 abgeschlossene Handlungskonzept „Klima NEU - Klimaanpassung Landkreis Neumarkt“ herangezogen werden. Hierbei handelte es sich um ein Modellvorhaben des Bundes mit dem Titel „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ (KLIMA MORO). Hieran sind alle kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Stadt Neumarkt i.d.OPf. beteiligt worden.

 

b. Vision 2030

Aus dem bisherigen Prozess „Impulse für die nachhaltige Stadt“ lässt sich für das Handlungsfeld „Klimaschutz“ folgende Vision für das Jahr 2030 ableiten. „Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist auf einem guten Weg, sich zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Die Zwischenziele des Masterplans in Bezug auf Energieeinsparung und CO2-Reduktion konnten größtenteils erreicht werden. Bei den eigenen Liegenschaften kann die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ein effizientes Energiemanagement mit hoher Energie- und CO2-Einsparung vorweisen und es werden darüber hinaus nur noch Bauprojekte nach energetisch hohen Standards umgesetzt. Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. nutzt zudem ihre Vorbildwirkung und dadurch den Einfluss auf die Sektoren Privathaushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie Industrie, indem fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit sowie entsprechende Anreize und Rahmenbedingungen für den Klimaschutz geschaffen wurden. Marketingprodukte der Stadt Neumarkt i.d.OPf. stammen konsequent aus nachhaltiger Produktion und erfüllen hohe Standards in Bezug auf ihre Recyclingfähigkeit. Die Verkehrsträger des Umweltverbundes Fahrradfahren, Zu-Fuß-Gehen und der ÖPNV werden bei der Stadt- und Verkehrsplanung, insbesondere in der Innenstadt, gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt. Dabei wird der Radverkehr besonders gefördert. Es gibt ein enges Ladeinfrastruktur-Netz für Elektrofahrzeuge. Der Fuhrpark der Stadt Neumarkt und die Stadtbusflotte sind auf Elektroantrieb oder andere CO2-neutrale Antriebe umgestellt. Der genutzte Strom stammt zu 100 % aus regenerativen Energiequellen. Bezüglich der Anpassung an den Klimawandel ist für das Stadtgebiet Neumarkt ein Klimaanpassungsplan erstellt, der sukzessive umgesetzt wird.“

Klimaschutzpreis

 

c. Stand der Umsetzung

Klimaschutz ist aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz in verschiedensten Lebensbereichen vom Wohnen über Mobilität bis hin zum Konsum sowie aufgrund der globalen Ausrichtung ein sehr komplexes Handlungsfeld, so dass der Stand der Umsetzung differenziert betrachtet werden muss.

Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten:
► In den eigenen Liegenschaften, d.h. dort, wo die Stadt Neumarkt i.d.OPf. einen direkten Einfluss hat, konnten zwischen 2011 und 2015 (Jahr der Bilanzierungsfortschreibung) große Einsparungen bei Energie und CO2 erreicht werden. Bei der Senkung des Endenergieverbrauchs konnte bereits das 2030 Ziel übertroffen werden. Beim CO2-Ausstoß ist das 2020 Ziel bereits deutlich erreicht und das 2030 Ziel kann sehr wahrscheinlich erreicht werden.

► Anders sieht es in den Sektoren aus, in denen die Stadt Neumarkt i.d.OPf. nur einen indirekten Einfluss hat (z.B. über Bewusstseinsbildung, Anreize, Förderungen).

► Bei den Privathaushalten ist der Energieverbrauch zwischen 2011 und 2015 leicht gestiegen, die CO2-Emissionen sind dagegen leicht gesunken. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Neumarkt i.d.OPf. im genannten Zeitraum sowohl bei Anzahl der Wohnungen und Gebäuden als auch bei der Wohnfläche steigende Zahlen zu verzeichnen hat.

► Bei Gewerbe/Handel/Dienstleistung und Industrie sind zwischen 2011 und 2015 sowohl der Energieverbrauch als auch der CO2 Ausstoß gestiegen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftliche Entwicklung mit einer steigenden Anzahl von Arbeitsplätzen und einer steigenden Produktivität in Neumarkt zugrunde gelegt werden muss. Eine Entkoppelung der wirtschaftlichen Entwicklung vom Energieverbrauch ist hier die Herausforderung der nächsten Jahre.

► Im Verkehr ist zwischen 2011 und 2015 mit einer leicht steigenden Tendenz bei Energieverbrauch und CO2-Ausstoß auszugehen (wenngleich die Zahlen hier auf Hochrechnungen basieren).

► Obige Entwicklungen bei der Endenergie- und CO2-Bilanz zeigen, dass die Stadt Neumarkt i.d.OPf. im Wesentlichen auf drei Bereiche setzen kann und sollte: Die Vorbildwirkung im eigenen Verwaltungshandeln, die Schaffung von Rahmenbedingungen und die Bewusstseinsbildung bei den Bürgerinnen und Bürgern.

► Bei der Vorbildwirkung ist die Stadt Neumarkt i.d.OPf. in vielen Bereichen auf einem guten Weg, so etwa bei der Umstellung des eigenen Fuhrparks auf Elektromobilität, bei der Energieeinsparung in den eigenen Liegenschaften, beim Bau von KWK-Anlagen mit Fernwärme durch die Stadtwerke oder bei der Energieautarkie des städtischen Klärwerks.

► In anderen Bereichen gibt es in den nächsten Jahren die Herausforderung, die Vorbildwirkung weiter auszubauen, so z.B. beim Bauen und Sanieren mit hohen energetischen Standards oder die Einführung eines Managementsystems mit überprüfbaren Zielen für den Klimaschutz.

► Bei den Rahmenbedingungen setzt die Stadt Neumarkt i.d.OPf. bestimmte Anreize, etwa beim energetischen Bauen und Sanieren durch das städtische Förderprogramm „Faktor 10“, oder strebt mit der Umsetzung des Gesamtverkehrsplans an, dass der Anteil der Verkehrsträger des Umweltverbundes (Zu-Fuß, Fahrrad, ÖPNV) steigt.

► Auch hier bei den Rahmenbedingungen wird es in den nächsten Jahren darauf ankommen, weitere Fortschritte zu erzielen, z.B. durch die Umsetzung von quartiersbezogenen Wärmekonzepten auf der Basis von regenerativen Energien.

► Der bisherige Schwerpunkt der Maßnahmen im Masterplan liegt auf dem Bereich Bewusstseinsbildung. Im April 2018 wurden insgesamt 71 Maßnahmen benannt, von denen 40 Maßnahmen umgesetzt (bzw. sich in fortlaufender Umsetzung befinden), 13 Maßnahmen noch nicht umgesetzt waren und weitere 18 Maßnahmen aus verschiedenen Gründen verworfen wurden. Vereinfacht könnte der Umsetzungsstand auch als Indikator für die Klimaschutz- ewusstseinsbildung gelten, denn jede umgesetzte Maßnahme schärft das Bewusstsein für den Klimaschutz in Neumarkt. Demnach kann aktuell von einer Umsetzungsquote von 56 % ausgegangen werden. Zählt man die aktuell geplanten Maßnahmen noch dazu, steigt die Umsetzungsquote auf 75 %.

► Auch für die kommenden Jahre gilt, dass Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung nicht hoch genug eingeschätzt werden können, u.a. mit dem Neumarkter Klimaschutzpreis. Auch wenn die Erfolge nicht direkt und kurzfristig messbar sind, hat die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hierüber einen wichtigen Hebel, mit dem indirekt Einfluss darauf genommen werden kann, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

► Für die Klimaanpassung gibt es bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. bereits einige Maßnahmen, die ergriffen wurden, u.a. ein Hochwasserschutzkonzept, der Bau von Regenrückhaltebecken, ein in den Flächennutzungsplan eingearbeitetes Klimagutachten zum Stadtklima sowie die klimaangepasste Pflanzung von Bäumen. Die bisher durchgeführten Maßnahmen und noch neu zu definierende Projekte sollten in den nächsten Jahren in einen für die Stadt Neumarkt i.d.OPf. detaillierten Klimaanpassungsplan einfließen.

 
d. Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen für die nachhaltige Entwicklung

Zur Verwirklichung der Vision 2030 werden im Handlungsfeld „Klimaschutz“ acht wesentliche Handlungsschwerpunkte verfolgt:

Weiterführung und Verstärkung der Bewusstseinsbildung für Klimaschutz in Bezug auf die verschiedenen Zielgruppen
Beispiele: Baumpflanzaktionen, Neumarkter Unternehmen als Vorreiter im Klimaschutz herausstellen, Begleitung der Initiative der Metropolregion „nachhaltiges Bauen und Sanieren“

Vorbildwirkung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ausbauen durch Einführung von Mindestgebäudestandards für kommunale Bauprojekte bei Neubau und Sanierung
Beispiel: Erstellung und Anwendung einer Energieleitlinie (Vorbild Stadt Kempten)

Mindestgebäudestandards für Bauprojekte auf städtischem Grund
Beispiel: Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung (Vorbild NRW, Stadt Rietberg)

Entwicklung eines Wärmekonzeptes auf Basis von erneuerbaren Energien und langfristige Umsetzung
Beispiel: Erarbeitung und Umsetzung von energetischen Quartierskonzepten

Nachhaltige Verkehrsplanung mit Priorität auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, besondere Förderung des Radverkehrs bei der Verkehrsplanung
Beispiel: Lückenfreies durchgängiges Fahrradwegenetz in der Innenstadt, Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Untersuchung der Möglichkeiten für den Bau von Radschnellwegen in Neumarkt und Anschlussmöglichkeiten
Beispiel: Abstimmung mit den Planungen in der Metropolregion Nürnberg

Einführung des European Energy Awards (EEA - Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für den kommunalen Klimaschutz)
Beispiel: Gründung eines Klimateams in der Verwaltung, Koordinierung und Monitoring aller Klimaschutzmaßnahmen

Verwaltungsinterne Koordinierung des Themas Klimawandel und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes
Beispiele: Bedeutung des Stadtgrüns durch Öffentlichkeitsarbeit hervorheben, Frischluftkorridore für das Stadtgebiet kommunizieren und ggf. anpassen, Fassaden- und Flachdachbegrünung sowie Regenwassernutzung fördern

 

 

 

 

Bürgerhaus Neumarkt
Amt für Jugend, Bildung und Soziales
Fischergasse 1, Rathaus IV
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Kontakt
Tel. 09181 255–2600
Fax 09181 255–2619
E-Mail buergerhaus@neumarkt.de

Bürozeiten
Montag-Freitag: 09:00–12:30 Uhr
Dienstag: 14:00–16:00 Uhr (nur Bürgerzentrum)
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr

gefördert durch:

Logo Neumarkt

ausgezeichnet im
Rahmen von: