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„EINEWELT – Unsere Verantwortung“

Unterstützung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

In welchem Rahmen steht das Aktionsprogramm?

Das neue Aktionsprogramm „EINEWELT – Unsere Verantwortung“ der Stadt Neumarkt greift das Motto der Zukunftscharta der Bundesregierung auf, die als Beitrag Deutschlands zur Agen-da 2030 der Vereinten Nationen entwickelt wurde. In der Agenda 2030 geht es darum, die so-genannten 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG`s –Sustainable Development Goals) in den Fokus zu rücken. Einige dieser Ziele sind „Armut beenden“, „Ernährung sichern“, „Bildung für alle realisieren“, „Schutz der Ökosysteme“ bis hin zu „Klima umfassend schützen“. Die UN Agenda 2030 wurde im September 2015 beschlossen und kann als „Weltzukunftsvertrag“ gese-hen werden, in dem alle wichtigen Handlungsfelder und Ziele einer global nachhaltigen Entwick-lung beschrieben sind (vgl. www.bmz.de/agenda-2030).

2015 fiel ferner der Startschuss für das UNESCO Weltaktionsprogramm, das Folgeprogramm der Vereinten Nationen für die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“: Bis Ende 2019 sollen weltweit vor allem in folgenden fünf Handlungsfeldern Erfolge erzielt werden: Politische Unterstützung, ganzheitliche Transformation von Lern- und Lehrumgebungen, Kompeten-zentwicklung bei Lehrenden und Multiplikatoren, Stärkung und Mobilisierung der Jugend und Förderung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene. (vgl. http://www.bne-portal.de/weltaktionsprogramm/).

Welche Projekte können gefördert werden?

Projekte in Neumarkt, die einen eindeutigen Bezug zu den globalen Nachhaltigkeitszielen haben und zur Bewusstseinsbildung für eine nachhaltige Entwicklung beitragen, können sich um eine Förderung bewerben. Beispielhafte Handlungsfelder sind Klima- und Ressourcenschutz, Naturerleben und Naturschutz, Fairer Handel und Entwicklungszusammenarbeit, Ernährung und Landwirtschaft, bürgerschaftliches Engagement und Integration.Die Projekte müssen neu entwickelt werden und gehören nicht zu den Kernaufgaben des Trägers (d.h. dass z.B. bestehende Kurse eines Bildungsträgers, P-Seminare am Gymnasium oder regulärer Unterricht an Grundschulen nicht förderfähig sind).

Welche Ausgaben können bezuschusst werden?

Sachausgaben bis zu einer maximalen Summe in Höhe von 1.000,00 Euro pro Projekt, die durch Belege nachgewiesen werden können. Dazu gehören auch externe Dienstleistungen (z.B. Layout für einen Flyer). Weiterhin sind auch Reisekosten förderfähig (in der Regel Bahn-fahrt) zu überregionalen, ggf. bundesweiten Veranstaltungen, wenn das Projekt dort vorgestellt werden soll. Eine Co-Finanzierung durch Eigenmittel und/oder sonstige Finanzquellen ist möglich und erwünscht!

Werden Produkte und Materialien beschafft, ist ein Nachhaltigkeitssiegel (z.B. Blauer Engel, FSC, Bio, Fairtrade) nachzuweisen (z.B. Papier, Flyer aus 100 % Recyclingpapier, Zutaten für ein Kochprojekt mit dem Biosiegel), es sei denn, dass es sich um Produkte handelt, für die es (noch) keine Alternativen gibt.

Nicht förderfähig sind:

  • Ausgaben für Verköstigung (es sei denn, die Produkte sind Gegenstand des Projektes, z. B. Biozutaten für ein Kochprojekt).
  • Gängige Materialien, Produkte und Leistungen aus nicht nachhaltiger Produktion (z. B. Drucksachen, Zutaten für Kochprojekt, Fahrten mit dem Auto).
  • Honorar- und Personalkosten (außer Ehrenamts-/Übungsleiterpauschalen – hierzu muss ein entsprechende Vereinbarung mit dem/der Ehrenamtlichen geschlossen werden).

Wer kann einen Antrag stellen?

Projektvorschläge können von Neumarkter Organisationen und Einrichtungen wie Vereinen, Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Bildungsträger eingereicht werden. Der Antragsteller muss in jedem Fall eine Rechtsform und eine bestimmte Organisationsstruktur vorweisen.

Der Projektträger hat seinen Wirkungskreis im Stadtgebiet Neumarkt und das beabsichtigte Projekt wird im Stadtgebiet Neumarkt umgesetzt.

Nicht förderfähig sind:

  • Einzelpersonen und Unternehmen
  • „Projekte im Projekt“, d. h für ein bereits bestehendes Projekt kann das Programm nicht als „Querfinanzierung“ genutzt werden

Wann ist ein Antrag zu stellen?

Antragsunterlagen können jederzeit angefordert werden. Die Einreichung von Anträgen ist fortlaufend möglich. Förderzusagen erfolgen nach inhaltlicher Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel (bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von insgesamt 10.000 Euro).

Weitere Informationen:

Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Ralf Mützel
Tel. 09181 255-2608
Fax 09181 255-2619
E-Mail ralf.muetzel@neumarkt.de

Bürgerhaus Neumarkt
Amt für Jugend, Bildung und Soziales
Fischergasse 1, Rathaus IV
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Kontakt
Tel. 09181 255–2600
Fax 09181 255–2619
E-Mail buergerhaus@neumarkt.de

Bürozeiten
Montag-Freitag: 09:00–12:30 Uhr
Dienstag: 14:00–16:00 Uhr (nur Bürgerzentrum)
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr

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