Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab November
Die Energieeinsparversordnung wird zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz, GEG abgelöst.
Das Förderprogramm für Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich der Stadt Neumarkt, Faktor 10, wird in diesem Zuge überarbeitet. Es sind Änderungen bei den U-Werten zu den Einzelmaßnahmen in der Förderstufe C vorgesehen.
Im Neubau sollen für die Standards kfw 55 und 40 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen die Anforderungen durch Photovoltaik ergänzt werden. Plus-Energie-Gebäude sollen den Plus-Energie-Standard ablösen.