Förderprogramm "Faktor 10" ist überarbeitet
Das Förderprogramm für Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich der Stadt Neumarkt, Faktor 10, ist überarbeitet. Ab 9. November gilt die neue Fassung der Förderrichtlinie, die sie auf unserer Homepage unter Faktor 10 einsehen können.
Es gibt Änderungen bei den U-Werten zu den Einzelmaßnahmen in der Förderstufe C, die Gesamtförderhöhe beträgt nun bei der Verwendung von Baustoffen aus nachwachsenen Rohstoffen 2000 .
Photovoltaik-Anlagen werden nun auch gefördert. Grundlage ist eine Sanierung in Förderstufe A als kfw EH 85 bis 40 oder ein Neubau als kfw EH 55 oder 40. Eine größtmögliche Eigenversorgung ist anzustreben.
Im Neubau ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe die Ergänzung mit einer Photovoltaik-Anlage obligatorisch. Plus-Energie-Gebäude lösen den Plus-Energie-Standard ab.