61. Neubürgerempfang in der Residenz
Foto: Herbert Meier - Oberbürgermeister Thomas Thumann (mitte) begrüßte zusammen mit Stadträtin Rita Großhauser (ganz links) die Neu-Neumarkter
Alle 412 Neubürger*innen Neumarkts waren für Freitag, den 8. Oktober um 15:00 Uhr eingeladen gewesen. Etwa 30 Neubürger kamen der Einladung zum Empfang nach und fanden sich in den Festsälen der Residenz ein. Dort wurden sie von Oberbürgermeister Thomas Thumann und Stadträtin Rita Großhauser empfangen. Der Neubürgerempfang wurde durch Initiative des Bürgerhauses eingerichtet und fand bereits zum 61. Mal statt.
Ziel des Neubürgerempfangs ist es, dass die Zugezogenen sich mit ihrer neuen Heimatstadt besser vertraut machen können und einen ersten Überblick erhalten.
Im Anschluss an den Empfang in den Festsälen der Residenz hatten die neuen Bürger*innen die Gelegenheit, an einem geführten Stadtrundgang teilzunehmen und dabei die Schönheiten der Altstadt zu entdecken. 4 Stadtführer standen dazu bereit!
Zahlen und Fakten zum Neubürgerempfang
- Zum Neubürgerempfang am 8. Oktober 2021 sind insgesamt alle 412 Bürgerinnen und Bürger angeschrieben worden, die im Zeitraum 1. Juni bis 31. August 2021 nach Neumarkt zugezogen sind.
- Seit Einführung des Neubürgerempfangs im Oktober 2005 haben sich bei den 61 Neubürgerempfängen insgesamt 3030 Bürgerinnen und Bürger angemeldet. Beim aktuellen Empfang hatten sich 30 Personen angemeldet.
- Viele Neubürger, die sich zum Empfang angemeldet haben, sind aus dem Landkreis Neumarkt oder aus angrenzenden Landkreisen in Mittelfranken zugezogen, einige auch aus anderen Gebieten Bayerns.
- Weiterhin gab es Zuzüge aus anderen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen.
- Als Gründe für den Zuzug nach Neumarkt werden hauptsächlich familiäre, gefolgt von beruflichen Gründen genannt.
- Aus Sicht der Neubürger werden bei der Beurteilung der Attraktivität Neumarkts z.B. genannt: Grünanlagen und Natur, zentrale Lage, Wohnen, Freizeitgestaltung, Einkaufen, Bildung, Kultur, Einrichtungen der Grundversorgung, Arbeitsmöglichkeiten und „kurze Wege“ sowie gute Erreichbarkeit und gute Verkehrsanbindung.