Förderprogramm ändert sich
Das städtische Förderprogramm Faktor10 ändert sich zum 1. Januar 2023
Das GebäudeEnergieGesetz-GEG wird durch den Bund zum 1. Januar 2023 novelliert.
Das Niveau des Neubau-Standards wird primärenergetisch von Effizienzhaus-75 auf Effizienzhaus-55 erhöht
Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude sinkt von 75 % des Bedarfs des Referenzgebäudes auf 55 %.
Aus diesem Anlass wird das städtische Förderprogramm der Stadt Neumarkt für Energieeinsparung und Klimaschutz in Gebäudebereich – Faktor 10 angepasst.
Im Neubau ist die Förderstufe Effizienzhaus 55 ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr förderfähig.
Alle weiteren Förderbausteine im Neubau und in der Sanierung und die Förderung für die grüne Hausnummer bleiben erhalten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm der Stadt Neumarkt erhalten sie in der Fachstelle nachhaltiges Bauen im Bürgerhaus unter Tel.: 09181/255-2602